Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Prüfungsuntauglichkeitsbescheinigung
Pruefungsunfaehigkeitsbescheinigung.pdf (78,2 KB)  vom 09.03.2011

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Frequently asked questions (FAQs)

Was kann ich tun, wenn ich die Anmeldefrist für eine Prüfung verpasst habe?

Sie können sich an das Prüfungsamt wenden, immer persönlich erscheinen. Auf keinen Fall die Prüfung ohne Anmeldung mitschreiben, diese wird meist nicht gewertet.

Ich weiß genau, dass ich mich zu einer Prüfung angemeldet habe, mein Name erscheint jedoch nicht auf der Liste der angemeldeten Teilnehmer. Folglich wird mir die Teilnahme an der Prüfung verweigert. Was kann ich tun?

Das kann in Einzelfällen passieren, wenn Sie eine Prüfung erst im folgenden Jahr schreiben (oder wiederholen). Bitte kontaktieren Sie umgehend das Prüfungsamt. Wir können nachprüfen, ob eine Anmeldung tatsächlich existiert.

Was passiert, wenn ich nicht zu einer Prüfung erscheine, obwohl ich angemeldet bin?

Die Prüfung wird als "nicht bestanden" gewertet. Ausnahme: Sie weisen nach, das Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen konnten. Link zur Prüfungsuntauglichkeitsbescheinigung (muss vom Arzt ausgefüllt werden) rechts.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Bin ich jetzt automatisch für die Wiederholung angemeldet?

Nein. Sie müssen sich zu jeder Wiederholung anmelden. Bei der ersten Wiederholung geht das über das Löwenportal, eine zweite Wiederholung müssen Sie persönlich im Prüfungsamt anmelden.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden und kann erst den Wiederholungstermin im darauf folgenden Jahr wahrnehmen.
(a) Muss ich das Modul wiederholen?
(b) Muss ich mich erneut zum Modul anmelden?

(a) Nein, aber Sie können, wenn Sie möchten.

(b) Nein, die alte Anmeldung bleibt bestehen.

Was ist zu tun, wenn sich meine Adresse, Telefonnummer, private Email-Adresse etc. geändert hat?

Das können Sie uns im Prüfungsamt direkt mitteilen. Wir verändern dann Ihre entsprechenden Angaben in der zentralen Datenbank.

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