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Übersicht Modulleistungstermine 2025/2026
Modulleistungen_25.docx (33 KB)  vom 19.08.2025

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Informationen zu Prüfungen

Modulanmeldung

Modulanmeldung

In jedem Semester versuchen die Prüfungsämter und die Prüfer/innen, die Prüfungstermine möglichst langfristig (wochen- und monatelang) und kollisionsfrei zu planen, was nicht einfach ist und nicht immer gelingt (erst recht nicht für verschiedene Semester, d.h. 1.+3. bzw. 2.+4.). Für jede Prüfung werden in der Regel zwei Prüfungstermine angeboten, so dass Sie wählen können (und ggf. auch müssen).

Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie auch auf den Seiten des Studierenden Service Centers:

https://www.uni-halle.de/ssc/pruefungen/

Wichtig ist auch die folgende Information aus der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RStPO) § 14 RStPO (Bachelor/Master) (https://studium.verwaltung.uni-halle.de/ref1.4/pruefungsordnungen/):

„(8) Nicht bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können zweimal wiederholt werden; bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können nicht wiederholt werden. Das Abschlussmodul Bachelorarbeit bzw. das Abschlussmodul Masterarbeit darf nur einmal wiederholt werden.“

Anmeldung zur Modulleistung

Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Immatrikulation im Studiengang und in der Regel die Anmeldung zum Modul.

Gemäß Rahmenstudien- und Prüfungsordnung § 15 RStPO gilt: „Die Anmeldung zu den Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen und die Meldung zu deren Wiederholungen hat über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt spätestens zwei Wochen vor der Leistung zu erfolgen und wird wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student die Anmeldung nicht eine Woche vor der Modulteilleistung bzw. der Modulleistung über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt widerrufen hat.“

Eine Prüfungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. Für begründ- und nachweisbare Härtefälle (ggf. entsprechender NTA oder bspw. längerer Krankenhausaufenthalt) gelten hingegen wie stets Ausnahmeregelungen."Ich war im Urlaub" oder "Ich hab's vergessen" sind keine "besonderen Ausnahmefälle".

Auch die Mündliche Leistung („Verteidigung“) des Abschlussmoduls ist eine Prüfungsleistung und erfordert somit eine Immatrikulation im Studiengang.

Drittversuche müssen persönlich im Prüfungsamt angemeldet werden, da Sie mit Ihrer Unterschrift die Belehrung über die Konsequenzen des Nicht-Bestehens bestätigen müssen. Bringen sie dazu bitte das entsprechende Formular ausgefüllt mit.

https://www.biochemtech.uni-halle.de/studium/formulare/

Prüfungswiderruf ("Rücktritt")

Die Frist zur Abmeldung von Modul(teil)leistungen beträgt entsprechend RStPO eine Woche. Bei der Fristberechnung wird der Tag der Prüfungsleistung nicht mitgerechnet. Der Widerruf hat entsprechend der RStPOBM bzw. RStPOLS über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt zu erfolgen.
Da Prüfungsanmeldungen angeblich "verschwinden" oder Studierende ohne ihr Zutun von Prüfungen wieder abgemeldet werden, wird empfohlen, die Anmeldung auszudrucken (PDF) oder einen Screenshot zu speichern, um die Anmeldung ggf. nachweisen zu können (s. LöPO. "Nachweis Modul- und Prüfungsanmeldungen für alle modularisierten Studiengänge: Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich die Übersicht Ihrer Modul- und Prüfungsanmeldungen für Ihre Unterlagen zu sichern. Das entsprechende PDF-Dokument finden Sie auf der Seite „Angemeldete Module und zugehörige Prüfungen“ im unteren Bereich.")

Die Löwen-App ist zum Nachgucken ganz schön, Modul- und Prüfungsanmeldungen sollten Sie aufgrund der zahlreichen Probleme jedoch darüber nicht tätigen. Siehe Nutzungsbedingungen (https://www.itz.uni-halle.de/dienstleistungen/loewenapp/): „Alle dargebotenen Informationen innerhalb der App erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.“
Rückfragen zur App bzw. Anzeigen (bzw. Nicht-Anzeigen) von Leistungen, Anmeldungen etc. bitte an , nicht ans Prüfungsamt. Verbindlich sind die Angaben im Löwenportal, nicht in der App!

Antrag auf Prüfungsrücktritt (bspw. wegen Krankheit)

Gemäß RStPO wird die Anmeldung zu Modul(teil)leistungen wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student die Anmeldung nicht innerhalb der angegebenen Frist widerrufen hat. Eine Modul(teil)leistung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt wird.

Im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit informieren sie bitte das Prüfungsamt umgehend per E-mail. Das Prüfungsamt entscheidet über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, (kein Krankenschein, keine AU-Bescheinigung)). Die Bescheinigung kann zunächst elektronisch übermittelt werden. Das Original kann dann nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, von der Sie mit der Krankschreibung zurücktreten wollen, zum eindeutigen Zuordnen bzw. Eintragen.

Das Formular finden sie hier: https://www.biochemtech.uni-halle.de/studium/formulare/

Bitte nutzen sie für jegliche Kommunikation mit dem Prüfungsamt ihre E-Mail Adresse der Universität ()!

Klausureinsicht / Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

Klausureinsichten können i.d.R. im Prüfungsamt vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Klausuren zwar zumeist schnell, aber nicht sofort nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Löwenportal im Prüfungsamt vorliegen.

Elektronische Klausuren können i.d.R. nur bei den Prüfern direkt eingesehen werden, da diese nicht an das Prüfungsamt übermittelt werden.

Anträge auf Klausureinsicht bei Importmodulen (Mathematik, Chemie, Physik) sind dort zu stellen, da die Prüfungsunterlagen in den entsprechenden Prüfungsämtern verbleiben (traditionelle Ausnahme: Biologie).

Bitte vereinbaren sie vorab schriftlich per E-Mail mit dem Prüfungsamt einen Termin zur Klausureinsicht.

Für die Klausureinsicht gelten folgende Regeln:

  • Die Klausureinsicht kann pro Klausur einmal erfolgen
  • Die Dauer der Klausureinsicht sollte 15 Minuten nicht überschreiten
  • Es dürfen Notizen gemacht werden, das Abschreiben der Fragen ist jedoch nicht gestattet
  • Auch Abfotografieren o.ä. ist nicht gestattet (um das Weiterverbreiten der Prüfungsaufgaben einzudämmen).
  • Die Prüfer entscheiden, ob ihnen zur Klausureinsicht das Original der Klausur oder eine Kopie zur Verfügung gestellt wird
  • Die Prüfer haben die Möglichkeit das Prüfungsamt zu bitten, eine Kopie ihrer Notizen anzufertigen
  • Das Prüfungsamt informiert die Prüfer über die Klausureinsicht

Für die Anfertigung der Notizen stellt das Prüfungsamt einen grünen Stift zur Verfügung (damit Sie nicht in den Verdacht geraten, nachträglich noch etwas der Klausur hinzuzufügen).

Sollten Sie mit dem Prüfungsergebnis aufgrund der nachgewiesenen Leistungen nicht einverstanden sein, so ist zunächst der Prüfer/die Prüferin zu kontaktieren. Sollte hier keine Klärung möglich sein, können Sie schriftlich Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis beim Prüfungsausschuss einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (i.d.R. Verbuchung im Löwenportal).

Bitte beachten Sie auch die RStPO: "bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können nicht wiederholt werden."

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